Bezuschussung deines Kurses durch die Krankenkassen

Yogakurse können von deiner Krankenkasse als Präventionskurs Entspannung finanziell bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Kursleiterin oder der Kursleiter die von den Krankenkassen aufgestellten Bedingungen erfüllt und der jeweilige Kurs bei der Zentralen Prüfstelle Prävention der Krankenkassen (ZPP) registriert ist. Dies ist nicht nur von einer fachlichen Yoga-Qualifikation abhängig, sondern noch von weitern formalen Kriterien (siehe unten).

Folgende Kassen gehören der Kooperationsgemeinschaft der ZPP an:

TK, Barmer, DAK, KKH, IKK, sowie die meisten Betriebskrankenkassen (BKK), z.B. Securvita. 

Bei den teilnehmenden Krankenkassen findest du Präventionskurse auch über eine Such-Datenbank auf der jeweiligen Website.

Falls deine Kasse nicht aufgeführt ist, frage bitte dort direkt an, ob eine Bezuschussung möglich ist. Die meisten kleineren Kassen richten sich im Groben ebenfalls nach der Zentralen Prüfstelle.

Fast alle Krankenkassen handhaben es so, dass du den Kursbeitrag zunächst selber begleichst. Am Ende des Kurses bekommst du einen Bescheinigung vom Kursleiter ausgestellt, die du bei der Kasse einreichst, und dann einen Teilbetrag erstattet bekommst.

Sonderfall AOK: Wenn du bei der AOKplus versichert bist, kannst du dir bis zu zwei Gutscheine pro Jahr aushändigen lassen, mit denen du jeweils 8 Wochen am Kurs teilnehmen kannst. In dem Falle brauchst du nichts selber bezahlen. Bitte achte darauf, dass du dir die Gutscheine mit Datum vor Beginn deines Yogakurses ausstellen lässt.

Bitte beachte auch, dass nicht alle unsere Kursleiter/innen Bescheinigungen für die Bezuschussung ausstellen können.

 

Kursleiter/innen

Die Kurse folgender Kursleiter/innen können bezuschusst werden:

 

Präventionskurs – wer bekommt die “Anerkennung” durch die Kassen?

Yoga Grundkurs – Einsatz von Hilfsmitteln wie Gurt oder Klötze erleichtern die YogaübungenVorneweg: Ob ein Kurs von den Krankenkassen zertifiziert ist, sagt nichts über guten oder schlechten Yogaunterricht aus. Die Kassen sind in der zugegeben schwierigen Situation, mit oftmals Nicht-Yoga-Personal aus der Ferne über Schriftdokumente Yoga prüfen zu müssen. Daher ziehen sie Kriterien heran, die nur in zweiter Linie etwas über die Unterrichtsqualität aussagen, wie eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (sei es Metzger oder Buchhalter …), das Vorhandensein einer medizinischen oder pädagogischen Ausbildung (selbst wenn die Yogaausbildung rudimentär war), oder die Anzahl der Ausbildungsstunden für den Yoga selbst oder die Anzahl an Stunden, die ein Yogalehrer schon unterrichtet hat.

Das kann z.B. dazu führen, dass ein altehrwürdiger indischer Yoga-Meister keine Anerkennung für sein Yoga in Deutschland bekommt, ein Lehramtsabsolvent mit einer Crashkurs-Yogalehrerausbildung allerdings schon.

Alle Übungsleiter/innen in unserem Studio sind mit Herz und Hand bei der Sache und geben dir einen Yogaunterricht, der dich spürbar weiter bringt – ob mit oder ohne Registrierung bei den Krankenkassen. Die Kursleiterinnen und Kursleiter in unserem Studio, die noch keine Zertifizierung durch die ZPP haben, befinden sich im Antragsverfahren, diese zu bekommen. Dazu gehört, dass sie eine hohe Anzahl an bereits geleisteten Unterrichtsstunden vorweisen müssen. Wenn du einen Kurs besuchst, der noch nicht zertifiziert ist, trägst du dazu bei, dass die Kursleiter/innen ihre Zertifizierungsstunden sammeln können. 

Vielen Dank!

Yogastudio Steffen Katz
Jakobstraße 2a
99423 Weimar

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