Der einfachste Weg in der betrieblichen Gesundheitsförderung: Die Angestellten nutzen Angebote, die unabhängig vom Unternehmen und seinem Standort funktionieren.
Ein Beispiel: Als Angestellte einer Firma nimmst du 10 Wochen an einem Yogakurs in einem Studio deiner Wahl teil. Du bezahlst den Kursbeitrag von 175 Euro zunächst selber und bekommst am Ende des Kurses von deinem Yogalehrer eine Teilnahmebestätigung. Diese reichst du bei deiner Krankenkasse ein und bekommst bspw. 80 Euro davon erstattet. Von deiner Arbeitgeberin weisst du, dass sie Gesundheitskurse unterstützt, daher reichst du die Teilnahmebestätigung zusätzlich bei ihr ein. Den Differenzbetrag von 175–80 = 95 Euro erstattet dir deine Arbeitgeberin.
Dies geht dann, wenn der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) als Präventionskurs anerkannt ist. Die Bezuschussung kann je nach Kasse unterschiedlich sein, etwa zwischen 80 und 150 Euro liegen und ein bis zweimal pro Jahr gewährt werden. Möglicherweise bist du auch bei einer Kasse versichert, die gar keine Bezuschussungen für Kurse gewährt. Oder du hast bereits zwei Kurse in diesem Jahr von der Kasse bezuschussen lassen und besuchst noch weitere. In dem Falle könntest du erfragen, ob deine Arbeitgeberin auch den vollen Betrag für den Yogakurs übernehmen würde.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass das Unternehmen die Gesundheitsförderung selber in die Hand nimmt und Angebote für die Mitarbeiter am eigenen Standort bereit stellt. Dies könnte ein Yogakurs nach Betriebsschluss im Seminarraum der Firma sein, oder eine Fortbildung der Mitarbeiter in Stressbewältigung in Form mehrerer Module verteilt über einige Wochen.
Bis zu 600 Euro die vom Arbeitgeber pro Jahr an einen Angestellten ausgezahlt werden sind steuerfrei. Das bedeutet, dass der Angestellte sie nicht als sogenannten “geldwerten Vorteil” versteuern lassen muss. Näheres dazu auf der Infoseite der AOK >>
Die BGF-Koordinierungsstelle ist ein Gemeinschaftsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Sie berät und unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei Maßnahmen für die Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter. Dort wird u.a. erklärt, wie Gesundheitsförderung in Unternehmen aufgebaut werden kann, welche Vorteile dies haben kann, welche Schritte sinnvoll sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen es gibt. Die BGF vermittelt kostenlose Beratungen der Krankenkassen.
Praktisch fand ich persönlich beispielsweise das Angebot von Live-Online-Vorträgen, zu denen man sich kostenlos anmelden und Fragen im persönlichen Kontakt besprechen kann.
Zur BGF-Koordinierungsstelle >>
Aus meinem seit 2010 bestehenden Yogastudio weiss ich, was Menschen am Feierabend zum Ausgleich gut gebrauchen können und was ihnen gut tut. Als langjähriger Yogatherapeut in Kliniken für Psychiatrie und Psychosomatik habe ich zudem viel Erfahrung in der Anwendung von Yoga bei Stress-Symptomen, Erschöpfungserscheinungen, Bewegungseinschränkungen und chronischen Schmerzen. Meine Yogakurse sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention anerkannt.
Weiterhin biete ich Seminare, Workshops und Achtsamkeitstraining zum Thema Stressbewältigung, Stressabbau, Entspannung und Schmerzbewältigung an.
Bei Interesse an einer BGM-Maßnahme im Unternehmen freue ich mich über eine Nachricht >>